Die Übernahme eines Unternehmens kann eine gute Alternative zur Existenzgründung sein, denn tausende Unternehmer in Deutschland suchen einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Junge UnternehmerInnen treffen also auf die komfortable Situation, indem sie die Vorteile einer Unternehmensübernahme zur Unternehmensgründung nutzen und das unternehmerische Risiko minimieren können.
Vorteile bei Übernahme eines Unternehmens
• Produktion und Verwaltung stehen und arbeiten bereits.
• Ein Mitarbeiterstamm ist vorhanden.
• Vertrieb und Kundenbeziehungen existieren und müssen nicht mühsam aufgebaut werden.
• Lästige Gründungsformalitäten bleiben erspart.
Unternehmensbewertung
Bei einer Unternehmensübernahme/-übergabe geht es u.a. um den materiellen und den ideellen Unternehmenswert. Zur Ermittlung dieser Werte sind im Wesentlichen drei Faktoren von Bedeutung:
• Der Substanzwert: wird durch die Anlagegegenstände und durch das Umlaufvermögen repräsentiert.
• Der Ertragswert: ergibt sich auf der Grundlage der Ergebnisse und Gewinne der letzten drei Jahre.
• Der ideelle Wert: wird durch Faktoren wie Image, Standortqualität, Kundenstruktur und andere definiert.
Aktuell wird dem Ertragswert die größere Bedeutung zugemessen, zumal beispielsweise bei Dienstleistungsunternehmen oft keine Anlagen in nennenswertem Umfang vorhanden sind. Zur Wertermittlung muss eine Prüfung des Unternehmens anhand rechtlicher, organisatorischer, finanzieller und steuerlicher Aspekte erfolgen wie:
• Betriebsergebnisse und Gewinne der letzten Jahre;
• Steuerabschlüsse der letzten Jahre;
• Marktstellung des Unternehmens;
• Substanzwerte und Betriebsausstattung;
• Zukunftsperspektiven.
Und die Kernfrage
Wie kann man einen potenziellen Nachfolger finden und wie kommen die meist unterschiedlichen Vorstellungen von Übergeber und Übernehmer zueinander? Und weil eine Nachfolgeregelung alles Andere als einfach ist, wird der Zeitfaktor regelmäßig unterschätzt. Es kann auch Jahre dauern.
Strikte Vertraulichkeit ist geboten und wird zugesichert.
Geförderte Unternehmensberatung
Anfallende Beratungskosten können im Rahmen eines Förderprogramms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „BAFA“ bezuschusst werden. Wer eine Nachfolgeregelung oder eine heraufziehende Krise bewältigen möchte bevor sie entsteht und dafür die Unterstützung eines erfahrenen Beraters benötigt, sollte sich über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA informieren. Dieses Förderprogramm richtet sich differenziert an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind sowie Unternehmen ab dem dritten Jahr ihrer Existenz und Unternehmen in `wirtschaftlichen Schwierigkeiten´.
Es können außerdem Beratungen zu allen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden, beispielsweise zu finanziellen, personellen und organisatorischen Problemen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Sonderförderungen wie
• Einstellung von Frauen,
• von Migrantinnen und Migranten,
• zur besseren betrieblichen Integration,
• zur besseren Gestaltung der Arbeit für Menschen mit Behinderung,
• zur Fachkräftegewinnung und Sicherung,
• zur Gleichstellung und besseren Vereinbarung von Beruf und Familie,
• zur altersgerechten Gestaltung von Arbeit,
• zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Die finanzielle Förderung erfolgt als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zum jeweiligen Beraterhonorar. Die Zuschusshöhe variiert je nach Art der Beratung. Die Antragstellung muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online erfolgen. Die Antragstellung und die Abwicklung des Verfahrens übernimmt der Berater.
Voraussetzung zur Erlangung der Förderung ist ein beim BAFA zugelassener Berater. Über alle weiteren Details wie die Höhe der Förderungen und das einzuhaltende Verfahren informieren wir vor Beginn einer Beratung.
Jürgen Makarczuk
MACON Consulting
Tel. 0421/63 95 595